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Wir freuen uns, Sie auf der Internetseite von
begrüßen zu dürfen.
Auf den folgenden Seiten finden Sie eine Übersicht über unser Leistungsangebot.
Falls Sie mit uns Kontakt aufnehmen möchten, erreichen Sie uns Montags bis Freitag von 9:00-17:00 unter obiger Anschrift, alternativ können Sie uns auch telefonisch, per Fax oder direkt über das Formu- lar auf der Kontaktseite erreichen.
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Fußball Nationalspieler muß Gewerbesteuer zahlen |
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Freitag, den 03. September 2010 um 09:37 Uhr |
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Hintergrund: Viele Berufssportler erzielen Einkünfte aus Werbeverträgen. Hierbei kann es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln.
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegen vor, wenn der Sportler selbständig, nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht tätig wird und sich mit seiner Werbetätigkeit am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt.
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Zuletzt aktualisiert am Samstag, den 04. September 2010 um 13:33 Uhr |
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Essen im Kindergarten ist nicht zu versteuern |
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Freitag, den 27. August 2010 um 09:55 Uhr |
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Hintergrund: Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Mahlzeiten an Mitarbeiter im Betrieb ist i. d. R. ein Vorteil, der für die Beschäftigung gewährt wird. Der Arbeitgeber kann dafür die Lohnsteuer mit einem Pauschsteuersatz von 25 % abführen. Verpflegungsleistungen u. a. an Haus-, Hotel- oder Krankenhausangestellte sind steuerpflichtiger Arbeitslohn.
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Zuletzt aktualisiert am Montag, den 19. Juli 2010 um 16:38 Uhr |
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Pakistan: Fiskus erleichtert den Spendenabzug |
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Montag, den 30. August 2010 um 10:25 Uhr |
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Der Fiskus erleichtert den Steuerabzug von Unterstützungsleistungen für die Opfer der Flutkatastrophe in Pakistan. Die wichtigsten Punkte im Überblick:
1. Unterstützungsleistungen von Unternehmern
Unterstützungen von Unternehmern können als Betriebsausgaben – und zwar als
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 31. August 2010 um 11:17 Uhr |
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Aufteilung der Kosten für Fortbildung |
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Freitag, den 20. August 2010 um 10:32 Uhr |
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Hintergrund: Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung von Einnahmen. Dazu gehören auch Bildungskosten, sofern sie beruflich veranlasst sind.
Diese müssen objektiv mit dem ausgeübten Beruf zusammenhängen, und Ziel muss es insgesamt sein, mit der Fortbildung den Beruf zu „fördern“.
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 20. Juli 2010 um 21:20 Uhr |
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